Energieberatung DIN V 18599 - förderfähiges energetisches Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude im Bestand
Energieausweise für Nichtwohngebäude
• Die Aushangverpflichtung von Energieausweisen in Gebäuden, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen öffentliche
Dienstleistungen erbringen, soll die besondere Pflicht der öffentlichen Hand hervorheben und deren Vorbildfunktion unterstreichen.
• Für die genannten Gebäude muss ein Energieausweis auch ohne Vermietung oder Verkauf der Immobilie erstellt und an einer gut
sichtbaren Stelle ausgehängt werden.